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projekte:gkw:dienstvereinbarung [2013/05/16 12:52] 80.153.122.249 [§ 7 Verteilungsgrundsätze für die Leistungszulage] |
projekte:gkw:dienstvereinbarung [2013/05/28 10:32] 80.153.122.249 [§ 7 Verteilungsgrundsätze für die Leistungszulage] |
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- | Der sich ergebende Geldbetrag wird entsprechend der Punktezahl pro Person multiüliziert. Daraus ergibt sich ein Jahresbetrag pro Person. Dieser Betrag bildet die Grundlage für die nachfolgende Auszahlung. | + | Der sich ergebende Geldbetrag wird entsprechend der Punktezahl pro Person multipliziert. Daraus ergibt sich ein Jahresbetrag pro Person. Dieser Betrag bildet die Grundlage für die nachfolgende Auszahlung. |
==== 7.1 Aufgaben der betrieblichen Kommission ==== | ==== 7.1 Aufgaben der betrieblichen Kommission ==== |