Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen gezeigt.
Both sides previous revision Vorhergehende Überarbeitung | Nächste Überarbeitung Both sides next revision | ||
projekte:gkw:dienstvereinbarung [2013/05/16 12:47] 80.153.122.249 [§ 7 Verteilungsgrundsätze für die Leistungszulage] |
projekte:gkw:dienstvereinbarung [2013/05/16 12:52] 80.153.122.249 [§ 7 Verteilungsgrundsätze für die Leistungszulage] |
||
---|---|---|---|
Zeile 177: | Zeile 177: | ||
- | Das nach § 8 ermittelte Finanzvolumen wird durch die Punktezahl aller zu bewertender Mitarbeiter geteilt, die die Mindestpunktezahl von über 24 Punkten erreicht haben. | + | Das nach § 8 ermittelte Finanzvolumen wird durch die Punktezahl aller zu bewertender Mitarbeiter geteilt, die die Mindestpunktezahl von über 21 Punkten erreicht haben. Wer 21 Punkte und darunter erzielt, erhält keine Leistungszulage. |
- | Dadurch entsteht ein Geldbetrag je Punkt. Dieser wird mit der Punktezahl multipliziert, die eine Person erreicht hat. Daraus ergibt sich ein Jahresbetrag pro Person. Der Schwellenwert ergibt sich aus dem jährlich zur Verfügung stehenden Gesamtvolumen geteilt durch die Anzahl der zu beurteilenden Personen (Beispiel: 11.500 EUR geteilt durch 24 Personen ist gleich ~480 EUR). Personen, bei denen die Punktezahl so ausfällt, dass sie weniger als den Schwellenwert pro Jahr erhalten würden, werden aus dem Verfahren ausgeschlossen, allerdings müssen in jeder Gruppe mindestens 50% der zu beurteilenden Personen beteiligt werden. Gegebenenfalls wird dafür der Schwellenwert angepasst. Das Finanzvolumen wird dann durch die Summe der Punkte der verbleibenden Mitarbeiterzahl geteilt; dadurch ergibt sich ein neuer, höherer Betrag je Person als zuvor. | + | Der sich ergebende Geldbetrag wird entsprechend der Punktezahl pro Person multiüliziert. Daraus ergibt sich ein Jahresbetrag pro Person. Dieser Betrag bildet die Grundlage für die nachfolgende Auszahlung. |
- | + | ||
- | + | ||
- | Dieser Betrag bildet die Grundlage für die nachfolgende Auszahlung. | + | |
==== 7.1 Aufgaben der betrieblichen Kommission ==== | ==== 7.1 Aufgaben der betrieblichen Kommission ==== |