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projekte:gkw:dienstvereinbarung

Unterschiede

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projekte:gkw:dienstvereinbarung [2013/05/16 12:47]
80.153.122.249 [§ 7 Verteilungsgrundsätze für die Leistungszulage]
projekte:gkw:dienstvereinbarung [2013/05/16 12:52]
80.153.122.249 [§ 7 Verteilungsgrundsätze für die Leistungszulage]
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-Das nach § 8 ermittelte Finanzvolumen wird durch die Punktezahl aller zu bewertender Mitarbeiter geteilt, die die Mindestpunktezahl von über 24 Punkten erreicht haben.+Das nach § 8 ermittelte Finanzvolumen wird durch die Punktezahl aller zu bewertender Mitarbeiter geteilt, die die Mindestpunktezahl von über 21 Punkten erreicht haben. Wer 21 Punkte und darunter erzielt, erhält keine Leistungszulage.
  
  
-Dadurch entsteht ein Geldbetrag ​je Punkt. Dieser ​wird mit der Punktezahl ​multipliziert,​ die eine Person ​erreicht hat. Daraus ergibt sich ein Jahresbetrag pro Person. ​Der Schwellenwert ergibt sich aus dem jährlich zur Verfügung stehenden Gesamtvolumen geteilt durch die Anzahl der zu beurteilenden Personen (Beispiel: 11.500 EUR geteilt durch 24 Personen ist gleich ~480 EUR). Personen, bei denen die Punktezahl so ausfällt, dass sie weniger als den Schwellenwert pro Jahr erhalten würden, werden aus dem Verfahren ausgeschlossen,​ allerdings müssen in jeder Gruppe mindestens 50% der zu beurteilenden Personen beteiligt werden. Gegebenenfalls wird dafür der Schwellenwert angepasst. Das Finanzvolumen wird dann durch die Summe der Punkte der verbleibenden Mitarbeiterzahl geteilt; dadurch ergibt sich ein neuer, höherer Betrag je Person als zuvor. +Der sich ergebende ​Geldbetrag wird entsprechend ​der Punktezahl ​pro Person ​multiüliziert. Daraus ergibt sich ein Jahresbetrag pro Person. Dieser Betrag bildet die Grundlage für die nachfolgende Auszahlung.
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-Dieser Betrag bildet die Grundlage für die nachfolgende Auszahlung.+
  
 ==== 7.1 Aufgaben der betrieblichen Kommission ==== ==== 7.1 Aufgaben der betrieblichen Kommission ====
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