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projekte:gkw:dienstvereinbarung [2013/05/16 12:32] 80.153.122.249 [§ 7 Verteilungsgrundsätze für die Leistungszulage] |
projekte:gkw:dienstvereinbarung [2013/05/28 10:32] 80.153.122.249 [§ 7 Verteilungsgrundsätze für die Leistungszulage] |
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- | Das Gesamtergebnis der Bewertung aller Mitarbeiter wird in einer entsprechenden Auswertungstabelle festgehalten. Dabei wird wie folgt vorgegangen: | + | Das Gesamtergebnis der Bewertung aller Mitarbeiter wird in einer entsprechenden Auswertungstabelle, die vom Verwaltungsleiter erstellt wird, festgehalten. Dabei wird wie folgt vorgegangen: |
- | Das nach § 8 ermittelte Finanzvolumen wird durch die Punktezahl aller zu bewertender Mitarbeiter geteilt. | + | Das nach § 8 ermittelte Finanzvolumen wird durch die Punktezahl aller zu bewertender Mitarbeiter geteilt, die die Mindestpunktezahl von über 21 Punkten erreicht haben. Wer 21 Punkte und darunter erzielt, erhält keine Leistungszulage. |
- | Dadurch entsteht ein Geldbetrag je Punkt. Dieser wird mit der Punktezahl multipliziert, die eine Person erreicht hat. Daraus ergibt sich ein Jahresbetrag pro Person. Der Schwellenwert ergibt sich aus dem jährlich zur Verfügung stehenden Gesamtvolumen geteilt durch die Anzahl der zu beurteilenden Personen (Beispiel: 11.500 EUR geteilt durch 24 Personen ist gleich ~480 EUR). Personen, bei denen die Punktezahl so ausfällt, dass sie weniger als den Schwellenwert pro Jahr erhalten würden, werden aus dem Verfahren ausgeschlossen, allerdings müssen in jeder Gruppe mindestens 50% der zu beurteilenden Personen beteiligt werden. Gegebenenfalls wird dafür der Schwellenwert angepasst. Das Finanzvolumen wird dann durch die Summe der Punkte der verbleibenden Mitarbeiterzahl geteilt; dadurch ergibt sich ein neuer, höherer Betrag je Person als zuvor. | + | Der sich ergebende Geldbetrag wird entsprechend der Punktezahl pro Person multipliziert. Daraus ergibt sich ein Jahresbetrag pro Person. Dieser Betrag bildet die Grundlage für die nachfolgende Auszahlung. |
+ | ==== 7.1 Aufgaben der betrieblichen Kommission ==== | ||
- | Dieser Betrag bildet die Grundlage für die nachfolgende Auszahlung. | ||
- | + | Die betriebliche Kommission legt vor Aufnahme der Beurteilungsgespräche die zu beurteilenden Mitarbeiter fest. | |
- | ==== 7.1 Aufgaben der betrieblichen Kommission ==== | + | |
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- | Diese Vereinbarung tritt am 01.04.2011 in Kraft. Sie gilt bis 31.12.2012 und wird danach durch eine Folgevereinbarung ersetzt. | + | Diese Vereinbarung tritt am 01.06.2013 in Kraft. Sie gilt solange, bis sie durch eine Folgevereinbarung ersetzt wird. |
==== § 10.4 Außer-Kraft-Treten ==== | ==== § 10.4 Außer-Kraft-Treten ==== | ||
- | Durch diese Folgevereinbarung tritt die Vereinbarung vom 01.11.2009 außer Kraft. | + | Durch diese Folgevereinbarung tritt die Vereinbarung vom 01.04.2011 außer Kraft. |
- | Wendlingen am Neckar, den 01.04.2011 | + | Wendlingen am Neckar, den XX.05.2013 |
- | \\ | + | Geschäftsführer Personalrat |