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projekte:gkw:dienstvereinbarung

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projekte:gkw:dienstvereinbarung [2013/05/16 12:32]
80.153.122.249 [§ 7 Verteilungsgrundsätze für die Leistungszulage]
projekte:gkw:dienstvereinbarung [2013/05/28 10:32]
80.153.122.249 [§ 7 Verteilungsgrundsätze für die Leistungszulage]
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-Das Gesamtergebnis der Bewertung aller Mitarbeiter wird in einer entsprechenden Auswertungstabelle festgehalten. Dabei wird wie folgt vorgegangen:​+Das Gesamtergebnis der Bewertung aller Mitarbeiter wird in einer entsprechenden Auswertungstabelle, die vom Verwaltungsleiter erstellt wird, festgehalten. Dabei wird wie folgt vorgegangen:​
  
  
-Das nach § 8 ermittelte Finanzvolumen wird durch die Punktezahl aller zu bewertender Mitarbeiter geteilt.+Das nach § 8 ermittelte Finanzvolumen wird durch die Punktezahl aller zu bewertender Mitarbeiter geteilt, die die Mindestpunktezahl von über 21 Punkten erreicht haben. Wer 21 Punkte und darunter erzielt, erhält keine Leistungszulage.
  
  
-Dadurch entsteht ein Geldbetrag ​je Punkt. Dieser ​wird mit der Punktezahl multipliziert, die eine Person erreicht hat. Daraus ergibt sich ein Jahresbetrag pro Person. ​Der Schwellenwert ergibt sich aus dem jährlich zur Verfügung stehenden Gesamtvolumen geteilt durch die Anzahl der zu beurteilenden Personen (Beispiel: 11.500 EUR geteilt durch 24 Personen ist gleich ~480 EUR). Personen, bei denen die Punktezahl so ausfällt, dass sie weniger als den Schwellenwert pro Jahr erhalten würden, werden aus dem Verfahren ausgeschlossen,​ allerdings müssen in jeder Gruppe mindestens 50% der zu beurteilenden Personen beteiligt werden. Gegebenenfalls wird dafür der Schwellenwert angepasst. Das Finanzvolumen wird dann durch die Summe der Punkte der verbleibenden Mitarbeiterzahl geteilt; dadurch ergibt sich ein neuer, höherer Betrag je Person als zuvor.+Der sich ergebende ​Geldbetrag wird entsprechend ​der Punktezahl ​pro Person ​multipliziert. Daraus ergibt sich ein Jahresbetrag pro Person. ​Dieser Betrag bildet ​die Grundlage für die nachfolgende Auszahlung.
  
 +==== 7.1 Aufgaben der betrieblichen Kommission ====
  
-Dieser Betrag bildet die Grundlage für die nachfolgende Auszahlung. 
  
- +Die betriebliche ​Kommission ​legt vor Aufnahme der Beurteilungsgespräche die zu beurteilenden Mitarbeiter fest.
-==== 7.1 Aufgaben der betrieblichen ​Kommission ​====+
  
  
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-Diese Vereinbarung tritt am 01.04.2011 in Kraft. Sie gilt bis 31.12.2012 und wird danach ​durch eine Folgevereinbarung ersetzt. +Diese Vereinbarung tritt am 01.06.2013 in Kraft. Sie gilt solange, ​bis sie durch eine Folgevereinbarung ersetzt ​wird.
  
 ==== § 10.4 Außer-Kraft-Treten ==== ==== § 10.4 Außer-Kraft-Treten ====
  
  
-Durch diese Folgevereinbarung tritt die Vereinbarung vom 01.11.2009 außer Kraft.+Durch diese Folgevereinbarung tritt die Vereinbarung vom 01.04.2011 außer Kraft.
  
  
-Wendlingen am Neckar, den 01.04.2011+Wendlingen am Neckar, den XX.05.2013
  
  
-\\+Geschäftsführer ​ Personalrat
  
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